Helmut Schiermeyer Eike Pauli
Erleben Sie uns als Ihre fachlich kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner für Ihre Feuerungsanlage/n. Wir betreuen und beraten Sie neutral und unabhängig.
Sie planen einen Neubau und wissen nicht, welchen Schornstein Sie benötigen oder wo er richtig platziert ist? Sie möchten einen Kamin- oder Kachelofen an einen vorhandenen oder zu erstellenden Schornstein anschließen? Es gibt noch viele weitere Fragen zu diesem Thema.
Unsere Kunden haben die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung in meinem Büro oder einer kostengünstigen Vor-Ort-Beratung. Wir führen umfassende Beratungsgespräche und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre ganz individuellen Wünsche.
Teilweise Wahlfreiheit seit dem 1. Januar 2013.
Hauseigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 nicht nur das Recht sich den Schornsteinfeger, für die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten, auszusuchen, sondern auch die Pflicht einen zugelassenen Schornsteinfeger hierfür zu beauftragen. Die Verantwortung zur Durchführung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten hat der Hauseigentümer.
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Für folgende hoheitliche Tätigkeiten gilt die Wahlfreiheit nicht !
1. Die Feuerstättenschau und das Ausstellen von Feuerstättenbescheiden.
(Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlagen)
2. Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen,
wenn der Hauseigentümer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
3. Prüfungen und Begutachtungen nach Landesbaurecht,
z. b. nach Erstellung oder Änderung von Schornsteinen oder anderen Abgasanlagen
sowie der Anschluss oder das Auswechseln von Feuerstätten.
Diese Aufgaben obliegen uneingeschränkt dem bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger und sind weiterhin mit Gebühren behaftet, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt werden.
Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist unser Ziel !