Gesetzlich vorgeschriebene, nicht hoheitliche Aufgaben
Abgasmessungen an Öl-, Gas- und Festbrennstofffeuerstätten
- gemäß 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
- gemäß KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung)
Schornsteinreinigung und Überprüfung von Abgasanlagen
- gemäß KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung)
Freie Arbeiten
Ofen-, Kamin-, Kachelofen- und Ofenrohrreinigung
Heizkesselreinigung (keine Wartung)
Preise
Bemessungsgrundlage für von uns durchgeführte, nichthoheitliche Tätigkeiten, sind die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Juni 2009 festgelegten Arbeitswerte (AW).
Im Jahr 2020 entspricht ein Arbeitswert 1,20 Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Jahr 2021 entspricht ein Arbeitswert 1,23 Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Arbeitswert erhöht berechnet wird!